Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler, B2B Kunden, Restaurants


1. Geltungsbereich

a) Für alle zwischen der Firma Weinhandel Fertsch GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hanns Fertsch, Frankfurter Straße 70a, 61231 Bad Nauheim in Deutschland (im Nachfolgenden: WEINHANDEL FERTSCH genannt) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB entstehenden Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

b) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt WEINHANDEL FERTSCH nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. WEINHANDEL FERTSCH ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Bereits eingegangene Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB bearbeitet.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch WEINHANDEL FERTSCH, spätestens binnen 2 Wochen, und mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme kann auch durch vorbehaltlose Erbringung der bestellten Leistungen erfolgen.

b) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise unserer jeweils aktuellen Preisliste. Ist ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise unserer aktuellen Preislisten. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

c) Zuschläge für Inselfrachten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Gleiches gilt für eine Lieferung ins Ausland.

d) Für logistische Sonderleistungen behalten wir uns vor, einen zusätzlichen Frachtaufschlag zu berechnen.

e) Für Großmengen oder Sonderaktionen unterbreiten wir gerne ein individuelles Angebot.

3. Preise

a) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise für die angebotenen Weine sind ausgewiesen in Euro (EUR, bzw. €) und gelten pro Flasche. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preise ihre Gültigkeit.

b) Die Berechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c) Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Flaschen mit 0,75 Litern Inhalt.

4. Zahlungsbedingungen

a) Die Rechnung liegt jeweils der Lieferung bei und ist ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.

b) WEINHANDEL FERTSCH kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen.

c) Im Falle eines Zahlungsverzugs werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. WEINHANDEL FERTSCH ist berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Lieferkonditionen

a) Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich.

b) Hinsichtlich der Lieferkonditionen gelten die individuell vereinbarten Konditionen.

c) Für die Belieferung der Inseln in der deutschen See behalten wir uns vor, einen zusätzlichen Frachtaufschlag zu berechnen.

d) Bei Lieferverzögerungen, die über 6 Wochen hinausgehen, hat der Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen.

e) Es bleibt WEINHANDEL FERTSCH vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Kunden zumutbar ist.

f) Sollte die bestellte Ware in dieser Zeit nicht rechtzeitig lieferbar sein, wird der Kunde unverzüglich informiert. Diesem steht in einem solchen Fall frei, entweder auf die bestellte Ware zu warten oder von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch eigene Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen.

7. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. WEINHANDEL FERTSCH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

b) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, WEINHANDEL FERTSCH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

8. Rügepflicht und Gewährleistung

a) Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist.

b) Der Käufer ist verpflichtet, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen. Dieses gilt auch für versteckte Mängel ab deren möglichen Erkennbarkeit. Es gelten die §§ 377, 378 HGB.

c) Mängel berechtigen zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Nacherfüllung ist ausgeschlossen.

d) Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. WEINHANDEL FERTSCH haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in anderen Fällen, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits die Schadenersatzpflicht auslöst.

e) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

f) Unwesentliche Abweichungen der Kaufsache, wie z.B. Qualität, Farbe, Form, etc., stellen keine Mängel dar, soweit diese handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind. Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrübergang nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.

g) Eine Minderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit eine solche dennoch gebilligt wird, geschieht dies lediglich aus Kulanz in Einzelfällen.

9. Haftung

a) WEINHANDEL FERTSCH haftet nur in Fällen, in denen WEINHANDEL FERTSCH, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
b) Vorstehendes gilt nicht, soweit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
c) Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Friedberg.

b) Auf das Rechtsverhältnis zwischen WEINHANDEL FERTSCH und dem Käufer findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Stand: März 2023